ARGE Vereinbarung

Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten regelt die Zusammenarbeit auf der formalen Ebene. In der Vereinbarung sind die Ziele und Aufgaben der ARGE, die konkreten Verfahrensabläufe des Prüf- und Moderationsverfahrens und Regelungen zum Umgang mit Bestandsimmobilien beschrieben.

Die ARGE-Vereinbarung wurde im Rahmen der Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts (IEK) fortgeschrieben (Aktueller Stand: 10.10.2022, unterzeichnet am 28.02.2023).

Interkommunales
Entwicklungskonzept

Das interkommunale Entwicklungskonzept (kurz „IEK“) ist die konzeptionelle Grundlage der Zusammenarbeit.

(Aktueller Stand: Fortschreibung vom 17.05.2022)