ARGE Vereinbarung
Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten regelt die Zusammenarbeit auf der formalen Ebene. In der Vereinbarung sind die Ziele und Aufgaben der ARGE, die konkreten Verfahrensabläufe des Prüf- und Moderationsverfahrens und Regelungen zum Umgang mit Bestandsimmobilien beschrieben.
Die ARGE-Vereinbarung wurde im Rahmen der Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts (IEK) fortgeschrieben (Aktueller Stand: 10.10.2022, unterzeichnet am 28.02.2023).
Interkommunales
Entwicklungskonzept
Das interkommunale Entwicklungskonzept (kurz „IEK“) ist die konzeptionelle Grundlage der Zusammenarbeit.
- Es leitet Ziele für die Entwicklung ab.
- Es ist sachliche Grundlage zur planungsrechtlichen Steuerung.
- Es ist Grundlage zur Weiterentwicklung des regionalen Handelsstandortes.
(Aktueller Stand: Fortschreibung vom 17.05.2022)