ARGE Vereinbarung
Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Beteiligten regelt die Zusammenarbeit auf der formalen Ebene. In der Vereinbarung sind die Ziele und Aufgaben der ARGE, die konkreten Verfahrensabläufe des Prüf- und Moderationsverfahrens und Regelungen zum Umgang mit Bestandsimmobilien beschrieben (Aktueller Stand: 2017).
Es erfolgt derzeit eine Überarbeitung der ARGE-Vereinbarung im Rahmen der Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts.
Interkommunales
Entwicklungskonzept
Das interkommunale Entwicklungskonzept ist die konzeptionelle Grundlage der Zusammenarbeit.
- Es leitet Ziele für die Entwicklung ab.
- Es ist sachliche Grundlage zur planungsrechtlichen Steuerung.
- Es ist Grundlage zur Weiterentwicklung des regionalen Handelsstandortes.
(Aktueller Stand: 2011, Fortschreibung 2021/2022 in Aufstellung)