Das Prüf- und
Moderationsverfahren
Das Prüf- und Moderationsverfahren ist als mehrstufiges Verfahren für ARGE-relevante Vorhaben angelegt.
Ein ARGE-relevantes Vorhaben ist wie folgt definiert:
ARGE-relevante Vorhaben
- Einzelhandelsvorhaben ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, bzw. 1.200 m² Gesamtverkaufsfläche
bei Lebensmittelbetrieben, die außerhalb der Zentralen
Versorgungsbereiche liegen. Agglomerationen von Betrieben sind zu berücksichtigen.
- Einzelhandelsvorhaben ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, bzw. 1.200 m² Gesamtverkaufsfläche
- Neuansiedlungen, Erweiterungen, Ergänzungen von bestehenden Einzelhandelsstandorten
und Umstrukturierungen von Bestandsimmobilien und -flächen
(§§ 15-18).
- Neuansiedlungen, Erweiterungen, Ergänzungen von bestehenden Einzelhandelsstandorten
Meldung & Vorprüfung
Meldung eines ARGE-relevanten Vorhabens beim Projektmanagement. Überprüfung des Vorhabens
auf die Konformität mit dem Standortatlas und dem Sortimentskonzept durch das Projektmanagement.
Einzelfallprüfung
Das Vorhaben ist mit den städtebaulichen Zielen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes abzugleichen.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und bestehende und geplante Nahversorgungslagen und -standorte sind zu prüfen.
Ab einer Gesamtverkaufsflächengröße von 800 m² bzw. 1.200 m² bei Lebensmittelbetrieben ist zu prüfen, ob Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche, bzw. integrierte Lagen zu erwarten sind.
Zentrenrelevante und branchenspezifische Randsortimente sind auf maximal 10% der Gesamtverkaufsfläche und max. 800 m² zu begrenzen.
Beteiligungsphase
Das Projektmanagement bittet die Beteiligten um Stellungnahme zum Ergebnis der Einzelfallprüfung. Gehen innerhalb einer Frist von 3 vollen Kalenderwochen keine negativen Stellungnahmen beim Projektmanagement ein, gilt das Vorhaben als interkommunal abgestimmt.
Geht mindestens eine negative Stellungnahme zum Vorhaben ein, so ist zunächst eine Einigung zwischen den betroffenen Beteiligten anzustreben. Kann keine Einigung erzielt werden, so ist durch das Projektmanagement unverzüglich eine (erneute) Beteiligtenversammlung mit dem Ziel einer Einigung einzuberufen.