Die Ziele der Besonderen Arbeitsgemeinschaft sind:
- Die Einheitlichkeit, Eindeutigkeit und Transparenz der Bewertungsgrundlagen für Einzelhandelsvorhaben zu gewährleisten (siehe §§ 13 bis 17 ARGE-Vereinbarung).
- Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und kurze Kommunikationswege der Beteiligten.
- Ein gemeinsames und abgestimmtes Auftreten gegenüber Investoren, Projektentwicklern und Betreibern.
- Eine Beschleunigung der Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren.
- Die Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele des interkommunalen Entwicklungskonzeptes Zug um Zug im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
- Die Stärkung der Wirtschaftskraft der Region im Allgemeinen.
Die Aufgaben der Besonderen Arbeitsgemeinschaft sind:
- Die Umsetzung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes in der jeweils gültigen Fassung durch die Beteiligten, insbesondere die Anpassung der bestehenden Bauleitplanung, zu befördern und zu begleiten.
- Das Prüf- und Moderationsverfahren wie in den §§ 12 bis 17 der ARGE-Vereinbarung beschrieben durchzuführen.
- Empfehlungen an die politischen Beschlussgremien der Beteiligten in Bezug auf abstimmungspflichtige Einzelhandelsvorhaben und Bauleitplanungen zu formulieren.