Das Prüf- und Moderationsverfahren ist als mehrstufiges Verfahren für ARGE-relevante Vorhaben angelegt.
Ein ARGE-relevantes Vorhaben ist wie folgt definiert:
ARGE-relevante Vorhaben
Einzelhandelsvorhaben ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, bzw. 1.200 m² Gesamtverkaufsfläche bei Lebensmittelbetrieben, die außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche liegen. Agglomerationen von Betrieben sind zu berücksichtigen.
Neuansiedlungen, Erweiterungen, Ergänzungen von bestehenden Einzelhandelsstandorten und Umstrukturierungen von Bestandsimmobilien und -flächen (§§ 15-18).