Das Prüf- und
Moderationsverfahren

Das Prüf- und Moderationsverfahren ist als mehrstufiges Verfahren für ARGE-relevante Vorhaben angelegt.

Ein ARGE-relevantes Vorhaben ist wie folgt definiert:

ARGE-relevante Vorhaben

    • Einzelhandelsvorhaben ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, bzw. 1.200 m² Gesamtverkaufsfläche
      bei Lebensmittelbetrieben, die außerhalb der Zentralen
      Versorgungsbereiche liegen. Agglomerationen von Betrieben sind zu berücksichtigen.
    • Neuansiedlungen, Erweiterungen, Ergänzungen von bestehenden Einzelhandelsstandorten
      und Umstrukturierungen von Bestandsimmobilien und -flächen
      (§§ 15-18).